Erhöhte Förderung baulicher Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Zuschuss für Anpassung von Miet- und Eigenwohnraum
Der Freistaat Bayern hat die Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderungen wesentlich erhöht.
Als bauliche Maßnahmen kommen beispielsweise in Frage der Umbau einer Wohnung (behindertengerechter Wohnungszuschnitt), der Einbau von behindertengerechten sanitären Anlagen und der Einbau solcher baulicher Anlagen, die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung mildern (etwa ein Aufzug, Treppenlift oder eine Rampe für Rollstuhlfahrer).
Förderfähig sind die Gesamtkosten der baulichen Maßnahme. Zu beachten ist, dass der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahme oder dem Kauf gestellt werden muss. Die Antragsteller müssen weiterhin eine Einkommensgrenze einhalten. Diese ergibt sich individuell nach der Haushaltsgröße und weiteren persönlichen Verhältnissen.
Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Baudarlehen von höchstens 10.000 €. Die Darlehensschuld wird nach der fünfjährigen Belegungsbindung erlassen, das bedeutet, dass die Förderung daher im Ergebnis bei bestimmungsgemäßer Belegung der Wohnung einen Zuschuss darstellt.
Weitere Informationen erteilt das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Frau Walter oder Herr Hippert, Tel. 08431/57247 oder 57248.
Quelle: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen



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