Wenn ein Treppenlift im Altbau eingebaut werden muss, sind die Mieter oder Hausbesitzer meist nicht mehr mobil genug. Vor allem das Treppensteigen strengt sie an. Ein Treppenlift kann den baulichen Gegebenheiten flexibel angepasst werden. Er kann potenziell mehrere Stockwerke überwinden. Doch es gibt vor der Entscheidung für einen bestimmten Treppenlift im Altbau einiges zu beachten.
Wenn Stichworte wie „Treppenlift Altbau“ auf einem Merkzettel notiert werden, werden lebenspraktische, baurechtliche oder Kostenfragen relevant. In manchen Altbauten kann oder darf aus baurechtlichen oder anderen Gründen kein Treppenlift installiert werden. Das könnte beispielsweise passieren, wenn sich dadurch etwas an der Statik ändert oder das Gebäude unter Denkmalsschutz steht. Dieser Artikel beleuchtet Probleme, nennt Informationen, Alternativen und Lösungsvorschläge zum Thema Treppenlift im Altbau!

Das Problem: Altbauten sind fast nie barrierefrei
Viele Altbauten ohne einen Aufzug haben gewundene Holztreppen. Andere Treppenaufgänge in Altbauten weisen steile und enge Passagen und Kurven auf.
Bei Holztreppen (die man in Altbauten sehr häufig vorfindet) könnte die veränderte Traglast eines Treppenliftes eine Rolle spielen. Standard-Treppenlifte tragen Personen bis maximal 140 Kilogramm. Bei einer Person, die 200 Kilogramm wiegt, müsste ein spezielles Modell mit entsprechender Tragkraft gewählt werden. Zudem ergeben sich dann auch statische Bedenken, die geprüft werden müssen.
Früher baute man die Wohnungen nicht barrierefrei und behindertengerecht. Selbst nach dem Zweiten Weltkrieg, als viele Soldaten verwundet nach Hause zurückkamen, wurde daran nichts geändert. Heutzutage wächst aber schon durch die Überalterung der Gesellschaft der Bedarf an alters- und behindertengerechten Wohnungen.
Leider kommt die Bautätigkeit dem Bedarf nicht nach. Insbesondere an behindertengerechten Seniorenwohnungen mit Sozialbindung mangelt es.
Kann ein Treppenlift im Altbau eines Mietshauses installiert werden?
Auch in Miethäusern mit mehreren Etagen soll gelegentlich ein Treppenlift installiert werden. In diesem Fall können die Bedürfnisse anderer Mietparteien dadurch eingeschränkt werden.
Zudem sehen Vermieter oder Hausverwaltungen es nicht gerne, wenn wegen einzelner Mieter bauliche Veränderungen vorgenommen werden sollen, die alle belasten könnten. Die Diskussion um den Treppenlift-Einbau bleibt folglich nicht aus – obwohl alle Kosten vom Nutzer zu tragen sind und keine relevanten baulichen Veränderungen vorgenommen werden.
Klärende Gespräche mit dem Vermieter des Altbaus führen
In jedem Fall müssen die betreffenden Mieter klärende Gespräche mit dem Vermieter und den Mitmietern führen. Denn Mieter, die plötzlich von einer Mobilitätseinschränkung betroffen sind, haben gewisse Rechte.
Sie haben beispielsweise gemäß § 554 BGB das Recht auf einen barrierefreien Zugang zur Wohnung. Auf dieses Recht dürfen Mieter*innen sich bei einer gesundheitsbedingt notwendigen Anpassung der Mietsache berufen. Der Vermieter muss im Prinzip baulichen Veränderungen zustimmen.
Er darf den Antrag mit Blick auf die dann eingeschränkten Rechte anderer Mieter oder nachvollziehbare Gründe wie Brandschutz- oder Denkmalschutz-Auflagen ablehnen. Dagegen kann man Widersprich einlegen. Gegebenenfalls kann man versuchen, sein Recht gerichtlich durchsetzen. Oftmals dauert es mehrere Jahre bis zu einem Urteilsspruch.
Baurechtliche Voraussetzungen für einen Treppenlift im Altbau
Altbauten, in denen ein Treppenlift installiert werden soll, unterliegen baurechtlichen und mietrechtlichen Vorgaben. Jedweder nachträgliche Einbau in ein älteres Mietshaus muss erst beantragt und genehmigt werden.
Baurechtliche Vorschriften und Brandschutzauflagen sind zu beachten. Rettungs- und Fluchtwege dürfen durch den Treppenlift Altbau nicht verstellt werden. Die Treppenhäuser in einem mehrstöckigen Haus müssen ungehinderte Fluchtmöglichkeiten bieten.
Wenn ein Treppenlift im Altbau installiert werden soll, sind die Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) sowie technische Baubestimmungen gemäß DIN 18065 zu beachten.
In manchen Bundesländern ist ein behördlicher Antrag über die Installation eines „Treppenschrägaufzugs“ einzureichen. Prüfer stellen fest, um welche Art von Gebäude es sich handelt und wie viele Personen den Aufzug nutzen werden. Unterschieden werden öffentliche und private Gebäude.
Die Berücksichtigung von Fluchtwegen und Brandschutzauflagen ist ebenso nötig wie die Rücksichtnahme auf Rechte der anderen Mietparteien. Die Treppe muss zum Beispiel nach dem Treppenlift-Einbau noch eine Mindestbreite von einem Meter haben (das wird in vielen Altbauten mit schmalem Treppenhaus oft zum Problem). Das Geländer muss trotz Treppenlift auf ganzer Länge nutzbar bleiben. Daher muss der Treppenlift-Sitz bei Nicht-Nutzung hochklappbar sein. Auf jeder Etage muss eine Wartefläche bedacht werden. Bei Stromausfällen muss eine manuelle Verschiebung des Liftes in eine Warteposition machbar sein.
Über die exakten Vorgaben sollten sich die Interessenten ausreichend informieren. Im Inneren einer zweigeschossigen Eigentumswohnung bzw. im Eigenheim können Treppenlifte ohne weiteres verbaut werden.
Wie verhält es sich bei Eigentümergemeinschaften?
Treppenlifte, die in einem Gebäude installiert werden sollen, das einer Wohneigentumsgemeinschaft gehört, unterliegen einer ähnlichen Rechtslage wie Miethäuser. Jeder nachträglich vorgenommene Einbau ist im Sinne des Wohneigentumsgesetzes eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung. Dieser muss die Eigentümerversammlung mit Mehrheitsbeschluss zustimmen. Verzichtet ein Eigentümer auf den Beschluss und baut den Treppenlift ohne Genehmigung ein, kann er zum Rückbau gezwungen werden.
Die juristische Frage ist jedoch, ob das Recht einzelner Miteigentümer schwerer wiegt als das Recht auf Barrierefreiheit für einen behinderten Miteigentümer. Bauliche Maßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen, sind gemäß in § 22 Wohneigentumsgesetz zu tolerieren, wenn sie die Rechte anderer Miteigentümer nicht unzumutbar einschränken. Gegebenenfalls ist eine juristische Klärung unumgänglich.
Treppenlift im Altbau – ein Kostenfaktor
Die Grundregel für einen fest verbauten Treppenlift lautet: Je aufwändiger der Einbau und je länger die Strecke, die zurückgelegt werden soll, desto höher die Kosten. Jeglicher Mehraufwand beim Treppenlift-Einbau spiegelt sich im Preis. Zwischen 8.000 und 15.000 Euro Kosten kommen auf die Auftraggeber zu. Daher lohnen sich Preisvergleiche bei mehreren Herstellern.
Gerade bei den baulichen Herausforderungen in Altbau-Häusern ist eher mit höheren Kosten zu rechnen. Verwinkelte Treppenhäuser, statische und bauliche Gegebenheiten und die verwendeten Materialien im Haus lassen oft nur individuell angefertigte Lösungen beim Treppenlift zu. Hier bewegen wir uns oft im oberen Preissegment, da die Lösungen individuell angefertigt werden müssen.
Kostenmindernd kann der Einbau eines Treppenliftes bei attestierter Pflegebedürftigkeit und eingeschränkter Mobilität vorgenommen werden. Die Pflegekassen der zuständigen Krankenkasse bezuschussen den Treppenlift Altbau mit maximal 2.500 Euro. Die Berufsgenossenschaften übernehmen eine höhere Summe, sofern die eingeschränkte Mobilität einem Arbeitsunfall zuzuschreiben ist.
Treppenlift in Altbauten, die unter Denkmalsschutz stehen
Architektonisch wertvolle Gebäude werden in Deutschland unter Denkmalsschutz gestellt. Dank des Zeugniswertes dürfen solche Gebäude nicht ohne Genehmigung des zuständigen Denkmalsschutzamtes baulich verändert werden. Das gilt vor allem für jegliche bauliche Veränderungen an der Fassade. Die Rechtslage für genehmigungspflichtige bauliche Maßnahmen ist je nach Bundesland unterschiedlich.
Oft sind alle Einbauten, die die Substanz oder das Aussehen der denkmalsgeschützten Immobilie verändern könnten, genehmigungspflichtig. Oft betrifft das auch den Einbau eines Treppenliftes. In denkmalsgeschützten Häusern sind oft auch die Innenräume von historischem Wert. Stuckdecken, kostbare Kacheln, Wandfresken oder andere Besonderheiten dürfen nicht im Wert gemindert werden.
Der Antrag auf den Einbau eines Treppenliftes sollte also gut begründet werden und mit Skizzen und Fotos der betreffenden Räume begleitet werden. Die Hilfe eines erfahrenen Architekten kann dabei wertvoll sein. Dieser weiß, worauf man achten muss und welche Dokumente erforderlich sind. Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn das Denkmalsschutzamt grünes Licht gibt und den Einbau eines Treppenliftes bewilligt.
Ablehnungen werden in diesem Amt allerdings häufiger erteilt als Bewilligungen. der Schutz historischer Bausubstanz hat oberste Priorität. Wer den notwendigen bürokratischen Aufwand, diverse Auflagen und viel Zeit bis zum endgültigen Entscheid umschiffen möchte, muss eine gangbare Lösung finden, die ohne bauliche Veränderungen auskommt. Sonst dauert der Antrags- und Bewilligungsprozess vielleicht zu lange.
Es kommt vor, dass der Treppenlift inzwischen obsolet geworden ist. Ein früh eingereichter Antrag und eine umfangreiche Dokumentation erleichtern das Prozedere ungemein.
Alternative Lösungen statt fest verbautem Treppenlift Altbau
Nicht überall in einem Altbau kann oder darf ein fest verbauter Treppenlift installiert werden. Daher stehen für diesen Fall mobile Lösungen zur Verfügung. Ohne bauliche Veränderungen bleiben nur noch mobile Treppen-Überwindungshilfen wie elektrische Treppensteiger, Hubtisch-Minilifte oder sogenannte Treppenraupen bzw. Treppenkulis.
Mit Treppenraupen können auch Rollstuhlfahrer Treppenstufen überwinden. Ohne Hilfe anderer ist das aber nicht möglich, denn die Treppenkulis müssen nach der Überwindung der Treppe an- und abmontiert werden. Mobile Treppenlift-Systeme sind vergleichsweise preisgünstig. Ihr Nachteil ist aber, dass die Betroffenen einen Helfer benötigen, der das System bedient und anschließend wieder wegräumt.
Welcher Treppenlift passt zur persönlichen Situation?
Jede Situation ist anders, auch in individueller Hinsicht. Darum gibt es nicht nur eine Art von Treppenlift, sondern mehrere, die sich unterscheiden. Die Unterschiede sind technischer Art. Sie können aber auch bestimmten baulichen Gegebenheiten angepasst sein. Preislich lassen sich je nach Anbieter große Sparpotenziale umsetzen. Zudem können mobile Ersatzlösungen angedacht werden, wenn ein konventioneller Treppenlift sich als ungeeignet erweist.
Das wichtigste Kriterium, das vor der Anschaffung eines Treppenliftes im Altbau betrachtet werden sollte, ist aber der Nutzer selbst. Nicht jeder mobil eingeschränkte Mensch kann oder darf ohne Aufsicht einen Treppenlift besteigen. Die verbreitetste Treppenlift-Variante ist der klassische Sitzlift. Er eignet sich für Menschen, die nur beim Treppensteigen Unterstützung benötigen, sonst aber nicht. Der Sitzlift fährt auf einer Laufschiene, die in Bodennähe die Treppe entlang führt.
Die Laufschiene kann als individuelle Maßanfertigung auch engere oder steileren Treppen bewältigen. Der hochklappbare Sitz kann gedreht werden, damit er leichter bestiegen werden kann. Auf der Bodenplatte nehmen die Füße Platz. Die Armlehnen dienen ebenso wie ein Sitz-Gurt der Sicherheit bei längeren Treppen. Bedient wird der Sitzlift per Fernsteuerung.
Plattformlifte können hingegen Rollstuhlfahrer transportieren. Außerdem ist diese Lift-Art für stehende Menschen geeignet. Die Standplatte kann ausgeklappt werden. Während der Plattformlift für stehende Menschen problemlos in einem Altbau verbaut werden kann, ist es mit dem größeren Rollstuhllift nicht immer der Fall. Hier wird häufig ein Umzug in eine rollstuhlgerechte und ebenerdige Wohnung unvermeidbar – auch wegen der Tür-Breiten.
Hublifte sind für den Außenbereich gedacht. Auch hier können Treppen zu bewältigen sein, beispielsweise in einen Keller oder den Garten. Hublifte sind in der Bauart den normalen Aufzügen ähnlicher als den Sitzliften. Sie sind jedoch nur für kleine Höhendifferenzen von maximal 1,35 Metern geeignet. Neben den bekannten Standardlösungen besteht auch die Möglichkeit, eine alternative und individuelle Lösung für das Problem zu entwickeln.