Welche Bedingungen müssen zum Einbau eines Treppenlifts erfüllt sein?
Äußert ein Mieter den Wunsch auf Einbau eines Treppenlifts, weil er aufgrund einer Bewegungseinschränkung seine Wohnung über die Treppe nicht mehr erreichen kann, sind zunächst einmal zwei Fragen zu klären: Besteht ein gesetzlicher Anspruch und ist der Wunsch des Mieters gerechtfertigt.
Werden beide Fragen mit „ja“ beantwortet, darf ein Vermieter den Einbau eines Treppenlifts nicht ablehnen. Seit der letzten Mietrechtsreform ist gesetzlich geregelt, dass ein Mieter bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von seinem Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen verlangen kann.
Das betrifft vor allem bauliche Änderungen, die ihm eine behindertengerechte, barrierefreie Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten ermöglichen. Die Änderungen müssen jedoch erforderlich sein.

Welche gesetzlichen Vorgaben sind beim Einbau eines Treppenlifts zu beachten?
Für den Einbau in einem nicht öffentlichen Privathaus wird keine Baugenehmigung benötigt. Des Weiteren hilft ein Blick in das Mietrecht. Ein Mieter hat gemäß § 554 BGB das Recht auf eine barrierefreie Umgestaltung seiner Wohnung. Was genau der Gesetzgeber unter Barrierefreiheit versteht, ist im Behindertengleichstellungsgesetz – § 4 BGG genau definiert.
Wenn ein Mieter trotz Altersbeschwerden oder einer später eingetretenen Behinderung in seiner gewohnten Umgebung verbleiben möchte, darf er seine Mietwohnung entsprechend seinen Bedürfnissen umgestalten.
Das Recht auf Barrierefreiheit
Das Recht auf Barrierefreiheit hat nicht nur der Mieter selbst, sondern auch alle Personen, die im Haushalt des Mieters leben. Die barrierefreie Umgestaltung betrifft zwar primär den begrenzten Raum der eigenen Wohnung, kann sich in bestimmten Fällen aber auch auf die Umgebung der Wohnung erstrecken. Insbesondere der Zugang zur Wohnung muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Genehmigung des Vermieters bei baulichen Veränderungen erforderlich
Für die baulichen Veränderungen hat der Mieter die Genehmigung seines Vermieters einzuholen. Eine Verweigerung der Genehmigung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen und auch nur für bestimmte Maßnahmen, etwa dem Einbau von einem Treppenlift im Mehrfamilienhaus (Treppenlift Mehrfamilienhaus) möglich.
Wann hat ein Mieter Anspruch auf den Einbau eines Treppenlifts?
Damit ein gesetzlicher Anspruch besteht, müssen grundsätzlich drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Mieter muss ein berechtigtes Interesse am Einbau eines Treppenlifts haben.
- Der Mieter muss eine körperliche Beeinträchtigung, sprich Behinderung, haben.
- Der Einbau des Treppenlifts muss erforderlich sein.
Grund der Behinderung ist unerheblich
Voraussetzung Nr. 2 verlangt eine dauerhafte, erhebliche Behinderung des Mieters. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mieter im Besitz eines Behindertenausweises ist oder ob die Bewegungseinschränkung bereits beim Abschluss des Mietvertrags gegeben war. Ebenso unerheblich ist der Grund der Behinderung, z. B. ob diese durch Krankheit oder Unfall entstanden ist.
Erforderlichkeit durch ärztliches Attest
Voraussetzung Nr. 3 verlangt, dass der Einbau erforderlich ist. Der Nachweis der Erforderlichkeit ist grundsätzlich durch ein ärztliches Attest zu erbringen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn die Barrierefreiheit der Wohnung trotz Zugangsmöglichkeit nicht gegeben ist und dem Mieter die Nutzung der Treppe aufgrund seiner Behinderung nicht möglich ist.
Der Gesetzgeber hat allerdings deutlich gemacht, dass einem Mieter auch größere Anstrengungen zum Erreichen seiner Wohnung zugemutet werden können. Das bedeutet, wenn ein Mieter seine Wohnung trotz Behinderung noch mit Mühe und Not erreichen kann, ist der Einbau eines Treppenlifts nicht erforderlich.
Der Nachweis berechtigten Interesses
Den zusätzlich vom Gesetzgeber geforderten Nachweis des berechtigten Interesses muss der Mieter selbst erbringen. Gerade dieser Nachweis führt in der Praxis aber oft zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Vermieter und Mieter. Für eine beiden Parteien gerecht werdende Interessenabwägung ist häufig ein auf solche Rechtsprobleme spezialisierter Anwalt hinzuzuziehen. Im Endergebnis ist aber festzustellen, dass ein Vermieter in der Regel dann seine Zustimmung zum Einbau eines Treppenlifts verweigern kann, wenn ein berechtigtes Interesse an einer Nichtveränderung der Mietsache oder des Gebäudes besteht und dieses Interesse das Interesse des Mieters überwiegt.
Wann überwiegt das Interesse der anderen Mietparteien?
Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die baulichen Änderungen gemeinschaftlich genutzte Bereiche, wie etwa das Treppenhaus, betreffen und dadurch die Interessen anderer Hausbewohner beeinträchtigt werden. Ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus (Treppenlift Mehrfamilienhaus) kann erhebliche Einschränkungen der anderen Mietparteien mit sich bringen, da durch den Einbau die Treppenbreite erheblich reduziert werden kann. Hinzu kommt, dass die Zustimmung auch dann verweigert werden darf, sondern sogar muss, wenn durch die baulichen Änderungen die Sicherheit im Gebäude beeinträchtigt würde, etwa wenn durch den Umbau Fluchtwege versperrt werden.
Welche weiteren Gründe können dem Einbau eines Treppenlifts entgegenstehen?
Beim Einbau eines Treppenlifts im Mehrfamilienhausist die Einschränkung der Interessen der anderen Mietparteien im Haus der häufigste Grund, weshalb ein Vermieter seine Zustimmung zum Einbau verweigern kann.
Denkmalschutz überwiegt oft Interessen der Mieter
Ein weiterer Grund ist der Denkmalschutz. Ist der Hausflur aufgrund seiner besonderen Gestaltung baugeschichtlich wertvoll und steht deshalb unter Denkmalschutz, ist das Interesse der Denkmalschutzbehörde meistens höher einzustufen als das Interesse eines Mieters auf Einbau eines Treppenlifts.
Wertverlust kann Treppenlift im Mehrfamilienhaus entgegenstehen
Außerdem kann ein Vermieter seine Zustimmung eventuell auch dann verweigern, wenn seine Immobilie durch die bauliche Änderung möglicherweise an Wert verliert. Letzterer Fall dürfte aber in der Praxis kaum vorkommen, da Barrierefreiheit normalerweise zu einer Erhöhung des Wohnungswerts führt.
Ein nicht zu unterschätzender Vorteil ist auch die leichtere Vermietbarkeit, da der Bedarf an barrierefreien Wohnungen steigt. Zur Absicherung etwaiger Kosten eines potenziellen Rückbaus des Treppenlifts ist ein Vermieter berechtigt seine Zustimmung von einer Sicherheitsleistung des Mieters abhängig zu machen. Die Sicherheitsleistung muss angemessen sein und ist zusätzlich zur vereinbarten Mietkaution sofort in voller Höhe zu erbringen.
Was ist zu beachten beim Einbau eines Treppenlifts im Gemeinschaftseigentum?
Der Einbau ist eine Veränderung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes. Hierfür ist die Zustimmung bw. Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung gibt es nicht.
Laut gängiger Rechtsprechung muss der Einbau aber geduldet werden, sofern der Treppenlift keine über das unvermeidliche Maß hinaus gehende Beeinträchtigung der Miteigentümer mit sich bringt. Das gleiche gilt wenn ein Wohnungseigentümer aufgrund einer Behinderung einen Treppenlift auf eigene Kosten einbauen lässt.
Des Weiteren sollten folgende zwei Fragen im Vorfeld geklärt werden: Erstens, wer hat die Kosten für Anschaffung- und Unterhaltung des Lifts zu tragen. Hier empfiehlt es sich eindeutig zu regeln, das nur der oder die Liftnutzer das Projekt finanzieren. Zweitens, was passiert bei einem Schaden?
Wer haftet für einen Schaden am Treppenlift?
Grundsätzlich gilt, für Schäden haften die Eigentümer des Lifts. Im Falle einer Wohnungseigentümergemeinschaft gilt § 21 Abs. 1 WEG. Der Eigentümer des Treppenlifts haftet für sämtliche Instandhaltungskosten. Er trägt auch die Reparaturkosten bei einem Schaden. Schäden an Wänden und Stufenstufen betreffen das Gemeinschaftseigentum und sind mit der EG gesondert, am besten im Vorfeld zu regeln.
Welche weiteren Erlaubnisvorschriften sind beim Einbau eines Treppenlifts zu beachten.
Beim Einbau eines Treppenlifts im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses gelten nicht nur bestimmte DIN-Normen, sondern auch strengere bauliche Anforderungen. Im Wesentlichen sind das verschiedene Vorschriften, die den Brandschutz betreffen.
Brandschutz bei Treppenlift-Einbau im Mehrfamilienhaus
So dürfen etwa Fluchtwege über die Treppen durch einen Treppenlift nicht verstellt werden. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist daher die passende Mindestbreite der Treppe, das diese in der Regel Fluchtweg Nr. 1 ist.
In Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohneinheiten sind das 100 cm und in Wohneinheiten mit zwei oder weniger Wohneinheiten 80 cm. Gerade in den engen Treppenhäusern von Altbauten kann dies schnell zum Problem werden.

Auf jeder Etage ist ein zusätzlicher Haltebereich vorzuhalten, wo die Fahrt unterbrochen werden kann. Treppenlifte sollten aus nicht-brennbaren Materialien bestehen und stets per Hand verschiebbar sein. Des Weiteren darf die Nutzbarkeit eines Treppenhandlaufs nicht durch durch den Lift beeinträchtigt werden. Und nicht weniger wichtig, in einem Mehrfamilienhaus muss der Treppenlift ausreichend gegen missbräuchliche Nutzung abgesichert werden. Dies gilt vor allem natürlich für Treppenlifte im Außenbereich.
Was kostet der Einbau eines Treppenlifts?
Treppenlifte sind teuer. Je nach Treppenform und Maß, der zu überbrückenden Etagenanzahl und der Bauart des Lifts können die Kosten erheblich variieren.
Am günstigsten ist ein Sitzlift. Ein gängiger Sitzlift für eine gerade Treppe kann zwischen 2.500 bis 6.000 Euro kosten. Für eine kurvige sogar bis zu 11.000 Euro und mehr.
Plattformlifte und Hublifte sind teurer
Ein Plattformlift für Rollstuhlfahrer kann für eine gerade Treppe ebenfalls zwischen 7.000 bis 14.500 Euro kosten. Bei derselben Liftart für eine kurvige Treppe können bereits Kosten zwischen 7.000 und 15.000 Euro anfallen.
Sonderformen wie ein Hublift können zwischen 6.000 bis 25.000 Euro und ein Senkrechtlift zwischen 14.000 bis 40.000 Euro kosten.
Treppenlift im Mehrfamilienhaus: Zuschüsse sichern
Doch es gibt Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren. So kann ein gesetzlich Versicherter, mit einem anerkannten Pflegegrad, mit bis zu 4.000 Euro Zuschuss rechnen, den die Pflegekasse im Rahmen der Wohnraumanpassung gewährt.
Dazu muss der Versicherte aber zunächst einen Antrag bei seiner zuständigen Pflegekasse stellen. Eine weitere Möglichkeit, Kosten zu sparen, ist die Steuer. Ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus (Treppenlift Mehrfamilienhaus) kann als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.
Notwendig ist nur ein ärztliches Attest zwecks Nachweises der medizinischen Notwendigkeit für den Einbau des Treppenlifts. Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 können einen Treppenlift in der Regel sogar ohne einen solchen medizinischen Nachweis von der Steuer absetzen.